Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur regelmäßigen Überprüfung ihres Energieverbrauchs. Welche Unternehmen von der Auditpflicht betroffen sind, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:
Dabei müssen auch verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen berücksichtigt werden.
Betroffene Unternehmen müssen die entsprechenden Anforderungen des EDL-G erfüllen. Je nach Voraussetzung können dabei ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem relevant sein. Ein erforderliches Energieaudit ist grundsätzlich in den gesetzlich vorgesehenen Abständen zu wiederholen.
Bei Verstößen können Bußgelder drohen. Die Buhck Umweltberatung begleitet Sie von der Vorbereitung über die Durchführung des Audits bis zur Dokumentation – kompetent, praxisnah und zuverlässig.
So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der relevanten Anforderungen und schaffen Transparenz über Ihre Energieverbräuche.