Klima- & Energiemanagement

Energieaudit mit Weitblick

Für bestimmte Unternehmen ist ein regelmäßiges Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden Energieverbräuche systematisch erfasst und Einsparpotenziale identifiziert. Gleichzeitig schafft das Audit eine fundierte Grundlage, um Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz zu erkennen.

Energieaudit

Energieaudit gem. DIN EN 16247-1

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet bestimmte Unternehmen zur regelmäßigen Überprüfung ihres Energieverbrauchs. Welche Unternehmen von der Auditpflicht betroffen sind, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:

  • ≥ 250 Mitarbeitende
  • > 50 Mio. € Jahresumsatz

  • > 43 Mio. € Jahresbilanzsumme

Dabei müssen auch verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen berücksichtigt werden.

Betroffene Unternehmen müssen die entsprechenden Anforderungen des EDL-G erfüllen. Je nach Voraussetzung können dabei ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ein Energiemanagement- bzw. Umweltmanagementsystem relevant sein. Ein erforderliches Energieaudit ist grundsätzlich in den gesetzlich vorgesehenen Abständen zu wiederholen.

Bei Verstößen können Bußgelder drohen. Die Buhck Umweltberatung begleitet Sie von der Vorbereitung über die Durchführung des Audits bis zur Dokumentation – kompetent, praxisnah und zuverlässig.

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der relevanten Anforderungen und schaffen Transparenz über Ihre Energieverbräuche.

Wir sind für Sie da

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Effizienzpotenziale erkennen

Die Buhck Umweltberatung begleitet Sie von der Vorbereitung bis zur Durchführung des Energieaudits. Gemeinsam schaffen wir Transparenz über Ihre Energieverbräuche und identifizieren Potenziale für mehr Energieeffizienz und mögliche Einsparungen.