Immisionsschutzbeauftragte
Immissionsschutz extern geregelt
Betreiben Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kann die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen erforderlich sein. Sie möchten diese Funktion extern besetzen? Die Expertinnen und Experten der Buhck Umweltberatung stehen Ihnen als externe Immissionsschutzbeauftragte zur Verfügung und unterstützen Sie bei den damit verbundenen Aufgaben.