Umwelt- & Betriebsmanagement

Gewässerschutz strukturiert umsetzen

Wann muss ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden? Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sieht eine Verpflichtung für Gewässerbenutzer bzw. Einleiter vor, die mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten dürfen. Eine gesonderte Aufforderung ist dafür nicht erforderlich. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde im Einzelfall die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten verlangen.

Die Buhck Umweltberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Verpflichtungen zu prüfen und die für Ihren Betrieb relevanten gesetzlichen Anforderungen praxisnah umzusetzen.

Gewässerschutz

Gewässerschutz

Gewässerschutz mit Expertise

Als externer Gewässerschutzbeauftragter übernehmen wir für Sie die relevanten Aufgaben und unterstützen Sie bei gewässerschutzrechtlichen Fragestellungen. Dank langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie kompetent im Umgang mit behördlichen Auflagen, Nebenbestimmungen und Anordnungen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der relevanten Anforderungen, kontrollieren Ihre Abwasseranlagen auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb und prüfen Messungen sowie Analysen auf Plausibilität. Bei festgestellten Mängeln leiten wir geeignete Maßnahmen ab und übernehmen die Erstellung des Jahresberichts.