Vorbeugender Brandschutz ist Unternehmerpflicht – und ein entscheidender Faktor für Sicherheit, Prozessstabilität und Kostenkontrolle. Die Buhck Umweltberatung unterstützt Sie dabei mit erfahrenen Brandschutzbeauftragten, die alle gesetzlichen Anforderungen im Blick behalten und passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen entwickeln.
Unsere Expertinnen und Experten übernehmen für Sie die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten – von der Beurteilung der Brandgefährdung und Erstellung von Betriebsanweisungen bis hin zu regelmäßigen Begehungen, Mitarbeiterschulungen und der Entwicklung Ihrer Brandschutzordnung inklusive Flucht- und Rettungsplänen.
Wir helfen Ihnen, Versicherungsauflagen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und Sachschäden zu vermeiden. So sichern Sie wertschöpfende Prozesse und halten Ihre Betriebskosten langfristig niedrig.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz – wir kümmern uns um Ihren Brandschutz, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unabhängig von der Betriebsgröße gehört in jeden Betrieb die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern. Es geht nicht nur darum, dem Arbeitsschutzgesetz Genüge zu tun. Es geht um effiziente Prävention im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz. Es geht im Ernstfall um schnelle und wirksame Brandbekämpfung, die Leben retten kann.
Geschulte Mitarbeiter sind motivierte Arbeitnehmer. Im Ernstfall kennt sich der Brandschutzhelfer aus und kann auf Entstehungsbrände sofort angemessen reagieren. Brandschutzhelfer können Ihre betrieblichen Brandschutzeinrichtungen bedienen.
Vorbeugen ist besser als löschen! Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Hinblick auf vorbeugenden Brandschutz sensibilisiert. Es gilt präventive Maßnahmen einzuleiten, wenn es Handlungsbedarf gibt. Selbstverständlich sind die Brandschutzhelfer auch in der Lage den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen.
Nutzen Sie unser Ausbildungsangebot ab einem Mitarbeiter in unseren modernen Schulungsräumen in der Liebigstraße 46 in Hamburg-Billbrook! Derzeit bieten wir Ihnen vier Termine im Jahr an!
Die Ausbildung gemäß DGUV-Information 205-023 ist klar strukturiert in Theorie und Praxis. Es geht u.a. um rechtliche und physikalisch-chemische Grundlagen, Ziele und Methoden des betrieblichen Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, Personenrettung und Einleitung von Evakuierungen sowie um eine praktische Feuerlöschübung.
Investition: Euro 140,00 zzgl. MwSt. pro Mitarbeiter (ab Anmeldung einer zweiten Person zum gleichen Termin gewähren wir 10€ Rabatt!)
In den Kosten sind Tagungsgetränke und ein Snack enthalten. Weiterhin erhält jeder Teilnehmer ein Handout mit den wichtigsten Informationen als auch ein Zertifikat!
Bitte fragen Sie unsere aktuelle Terminplanung an unter umweltberatung@buhck.de.
Alternativ bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen an: Ab zehn Anmeldungen oder nach Bedarf schulen wir bei Ihnen vor Ort. Dabei konzentrieren wir uns ganz auf Ihre betrieblichen Belange und gehen auf Ihre örtlichen Gegebenheiten ein.
Termine und Kosten für Inhouse-Schulungen sprechen wir individuell mit Ihnen ab. Setzen Sie sich dazu gerne mit uns unter umweltberatung@buhck.de in Verbindung.
Einer der ausgebildeten Spezialisten der Buhck Umweltberatung wird demnächst Ihr externer Brandschutzbeauftragter – wenn Sie mögen! Delegieren Sie für Ihr Unternehmen die vielfältigen Beratungsaufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Unsere Brandschutzbeauftragten kümmern sich um die vielfältigen rechtlichen Anforderungen aus dem ArbSchG. Sie kennen sich bestens mit der Arbeitsstättenverordnung aus und kümmern sich um die Vorgaben der DGUV!
Wir sind die Experten für die Erstellung der Brandschutzordnung handelt, die vergleichbar einer Hausordnung, vorbeugende Maßnahmen und das Verhalten im Brandfall mit Flucht- und Rettungsplan regelt. Oder sind behördlicher Anordnungen zu erfüllen? Zur Umsetzung der Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen, stehen wir gern an Ihrer Seite. Wir beraten bei feuergefährlichen Produktionsverfahren und zur Reduzierung von Brandlasten.
Wir kümmern uns in der Funktion des Brandschutzbeauftragten um die Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und um die Erstellung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen. Sie dürfen unsere fachkundige Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren erfahren. Der Aufgabenbereich ist vielfältig. Wir führen mit Ihnen regelmäßige brandschutztechnische Begehungen durch.
Wie schnell ist das Jahr vorbei? Meistens zu schnell! Wir erinnern Sie z.B. an die Fälligkeit von Unterweisungen und haken nach, ob sich aus betrieblichen Veränderungen weitere vorbeugende Maßnahmen ergeben. Gab es Mitarbeiterwechsel? Arbeiten alle geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin in Ihrem Unternehmen? Unsere fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sämtliche Brandschutzfragen beantworten, und helfen Ihnen, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen umzusetzen.

