Brandschutz

Betriebssicherheit

Brandschutz

Reduzieren Sie Ihre Betriebskosten

Die Buhck Umweltberatung garantiert effizienten betrieblichen Brandschutz. Freuen Sie sich, wenn Versicherungsprämien konstant gehalten werden und Betriebsunterbrechungen aus brandschutztechnischen Gründen der Vergangenheit angehören. Weiterhin sind uns in Ihrem Interesse die Vermeidung von Sachschäden und funktionierende wertschöpfende Prozesse wichtig.

Einer der ausgebildeten Spezialisten der Buhck Umweltberatung wird demnächst Ihr externer Brandschutzbeauftragter – wenn Sie mögen! Delegieren Sie für Ihr Unternehmen die vielfältigen Beratungsaufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Unsere Brandschutzbeauftragten kümmern sich um die vielfältigen rechtlichen Anforderungen aus dem ArbSchG. Sie kennen sich bestens mit der Arbeitsstättenverordnung aus und kümmern sich um die Vorgaben der DGUV!

Wir sind die Experten für die Erstellung der Brandschutzordnung handelt, die vergleichbar einer Hausordnung, vorbeugende Maßnahmen und das Verhalten im Brandfall mit Flucht- und Rettungsplan regelt. Oder sind behördlicher Anordnungen zu erfüllen? Zur Umsetzung der Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen, stehen wir gern an Ihrer Seite. Wir beraten bei feuergefährlichen Produktionsverfahren und zur Reduzierung von Brandlasten.

Wir kümmern uns in der Funktion des Brandschutzbeauftragten um die Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und um die Erstellung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen. Sie dürfen unsere fachkundige Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren erfahren. Der Aufgabenbereich ist vielfältig. Wir führen mit Ihnen regelmäßige brandschutztechnische Begehungen durch.

Je nach Branche und Unternehmensgröße entstehen auch für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer mehr oder weniger Pflichten und Aufgaben im Bereich Brandschutz. Die Brandschutzbeauftragten unseres Hauses erkennen die Handlungsfelder und beraten umfassend. Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus!
 

Wie schnell ist das Jahr vorbei? Meistens zu schnell! Wir erinnern Sie z.B. an die Fälligkeit von Unterweisungen und haken nach, ob sich aus betrieblichen Veränderungen weitere vorbeugende Maßnahmen ergeben. Gab es Mitarbeiterwechsel? Arbeiten alle geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin in Ihrem Unternehmen? Unsere fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sämtliche Brandschutzfragen beantworten, und helfen Ihnen, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen umzusetzen.

Jedes Unternehmen benötigt Brandschutzhelfer – auch Sie!

Unabhängig von der Betriebsgröße gehört in jeden Betrieb die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern. Es geht nicht nur darum, dem Arbeitsschutzgesetz Genüge zu tun.  Es geht um effiziente Prävention im Bereich Arbeitsschutz und Brandschutz. Es geht im Ernstfall um schnelle und wirksame Brandbekämpfung, die Leben retten kann.
 

Arbeitgeber sind spätestens seit November 2012 richtig gefordert: Da wurde das Regelwerk für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert. Es betrifft Maßnahmen gegen Brände und fordert die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Rund 5% der ständig anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer sein. In Unternehmen oder Produktionsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung werden 10% ausgebildete Brandschutzhelfer gefordert.  Die konkrete Anzahl an geschulten Personen für Ihr Unternehmen ergibt sich in erster Linie aus der Gefährdungsbeurteilung! Bedenken Sie: Prävention ist die effektivste Art des Brandschutzes. Geeignet sind so gut wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer können alle Mitarbeiter werden, die die entsprechende körperliche und geistige Fitness mitbringen.

Geschulte Mitarbeiter sind motivierte Arbeitnehmer. Im Ernstfall kennt sich der Brandschutzhelfer aus und kann auf Entstehungsbrände sofort angemessen reagieren. Brandschutzhelfer können Ihre betrieblichen Brandschutzeinrichtungen bedienen (Feuerlöscher, Wandhydrant). Vorbeugen ist besser als löschen! Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Hinblick auf vorbeugenden Brandschutz sensibilisiert. Es gilt präventive Maßnahmen einzuleiten, wenn es Handlungsbedarf gibt. Selbstverständlich sind die Brandschutzhelfer auch in der Lage den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen.

Inhouse-Schulung: Ab zehn Anmeldungen oder nach Bedarf schulen wir bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Dabei konzentrieren wir uns ganz auf Ihre betrieblichen Belange und gehen auf Ihre örtlichen Gegebenheiten ein.
Bitte fragen Sie unser Angebot an!

Schulungen bei der Buhck-Umweltberatung: Nutzen Sie unser Ausbildungsangebot ab einem Mitarbeiter in unseren modernen Schulungsräumen in der Liebigstraße 46 in Hamburg-Billbrook! Derzeit bieten wir Ihnen vier Termine im Jahr an!

Bitte fragen Sie unsere aktuelle Terminplanung an unter umweltberatung@buhck.de.

Termine für Inhouse-Schulungen sprechen wir individuell mit Ihnen ab. Setzen Sie sich dazu gerne mit uns in Verbindung.

Die Ausbildung ist klar strukturiert in Theorie und Praxis. Es geht u.a. um rechtliche und physikalisch-chemische Grundlagen, Ziele und Methoden des betrieblichen Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, Personenrettung und Einleitung von Evakuierungen sowie um eine praktische Feuerlöschübung.

Investition: Euro 95,00 zuzgl. MwSt. pro Mitarbeiter (ab Anmeldung einer zweiten Person zum gleichen Termin gewähren wir 10% Rabatt!)

In den Kosten sind Tagungsgetränke und ein Snack enthalten. Weiterhin erhält jeder Teilnehmer ein Handout mit den wichtigsten Informationen als auch ein Zertifikat!

Und hier melden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Schulung an. Anmeldung Brandschutzhelfer

Eine Wiederholungsschulung empfehlen wir alle drei Jahre! Das kann risikoabhängig auch abweichen! Gern halten wir Sie mit unseren Terminangeboten auf dem Laufenden!