Abfall

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Welche Wege der Abfall auch geht –
wir beraten Sie über nationale und internationale Pflichten

Die Verbringung von Abfällen über Landesgrenzen hinweg ist ein komplexes Thema, das umfangreiche rechtliche Vorgaben und genaue Dokumentationspflichten mit sich bringt. Sowohl bei der Einfuhr als auch beim Export von Abfällen gelten je nach Bestimmungs- oder Herkunftsland unterschiedliche Anforderungen an die Einstufung der Abfälle und die vorgesehenen Entsorgungswege.

Grundlage bildet unter anderem die EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) sowie die Abfallrahmenrichtlinie.

 

Die Buhck Umweltberatung steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung zur Seite. Unser Team unterstützt Sie in allen Phasen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung – von der Erstberatung bis zur vollständigen Abwicklung der erforderlichen Verfahren. Dazu zählen unter anderem:

  • Prüfung der Notwendigkeit eines Notifizierungsverfahrens
    Wir analysieren Ihre geplanten Abfallverbringungen im Hinblick auf Klassifizierung, Entsorgungsweg und Empfängerland, um festzustellen, ob eine vorherige schriftliche Notifizierung erforderlich ist.
  • Begleitung im Notifizierungsverfahren
    Wir erstellen und koordinieren alle für das Notifizierungsverfahren notwendigen Unterlagen, stimmen uns mit den zuständigen Behörden ab und stellen sicher, dass alle Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. Zudem organisieren wir Begleitscheine sowie Verwertungs- und Beseitigungsnachweise und stellen Empfangsbestätigungen bereit.
  • Dokumentenmanagement & Behördendialog
    Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit Entsorgungsanlagen, Vertragspartnern und Behörden und sorgen für einen reibungslosen und nachvollziehbaren Dokumentenfluss.
  • Vereinfachtes Verfahren nach Artikel 18 VVA
    In bestimmten Fällen – etwa bei Abfällen der sogenannten „Grünen Liste“ – kann das vereinfachte Verfahren ohne Notifizierung angewendet werden. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen, übernehmen die Einstufung gemäß Basel- und OECD-Listen, erstellen die erforderlichen Transportverträge und vervollständigen das Begleitformular gemäß Anhang VII der VVA.

Die Abfallverbringung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Neben der richtigen Abfallklassifizierung ist insbesondere auf die Mengenangaben, Entsorgungsverfahren und Dokumentationspflichten zu achten. Fehlende Formulare, unvollständige Angaben oder Genehmigungen können zur Einordnung als illegale Abfallverbringung führen – mit entsprechenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Je nach Umfang und Art der Abfallverbringung können zudem Verwaltungsgebühren anfallen, die frühzeitig zu kalkulieren sind. Eine frühzeitige Einbindung unserer Fachberater hilft dabei, unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

Mit der Buhck Umweltberatung als Partner profitieren Sie von einer praxisnahen, rechtssicheren und zügigen Umsetzung Ihrer grenzüberschreitenden Abfalltransporte – individuell zugeschnitten auf Ihre Anforderungen.

Lassen Sie sich beraten, bevor formale Fehler zu teuren Konsequenzen führen.

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