BETRIEBSBEAUFTRAGTER FÜR GEFAHRGUT

Betriebsbeauftragte

Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist bzw. ihm Verantwortlichkeiten als Beteiligter nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten als Berater schriftlich bestellen.

Pflichten im Gefahrgutrecht hat nicht nur das befördernde Unternehmen zu erfüllen, sondern auch solche, die an der Verpackung sowie an der Ver- und Entladung von Gefahrgütern beteiligt sind. Auch die Beauftragung einer Beförderung fällt unter die Verantwortlichkeit des Gefahrgutrechts.

Produzenten können daher ebenso in der Pflicht sein wie Spediteure, andere Logistiker oder Händler.

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer Inhaber eines für den entsprechenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist. Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer nach Absolvierung eines speziellen Grundlehrganges und bestandener Prüfung ausgestellt. Der Schulungsnachweis gilt 5 Jahre und kann durch das Bestehen einer Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf verlängert werden.

Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen.

Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben innerhalb des Betriebs zu erfüllen:

  • innerbetriebliche Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Anfertigung entsprechender Aufzeichnungen, Aufbewahrung mindestens 5 Jahre, bei Bedarf Vorlage bei zuständigen Behörden 
  • Beratung bei der Identifizierung und Einstufung des Gefahrgutes
  • unverzügliche Anzeige von Mängeln / Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer / Betriebsinhaber
  • Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben
  • Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Gefahrgutvorschriften
  • Beratung bei der Anschaffung von neuen Beförderungsmitteln

Als Gefahrgutbeauftragte können auch externe Dienstleister für Ihr Unternehmen tätig sein. Die langjährig erfahrenen Gefahrgutbeauftragten der Buhck Umweltberatung übernehmen für Sie gern folgende Leistungen:

  • Prüfung, ob die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen rechtlich notwendig ist
  • Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße und See und Wahrnehmung aller Aufgaben nach GbV
  • Gefahrgutberatung Ihres Unternehmens oder Unterstützung Ihres internen Gefahrgutbeauftragten
  • Durchführung von Bestandsaufnahmen und Gefahrgutaudits 
  • Aufbau einer betrieblichen Gefahrgutorganisation und Analysen zur Optimierung der Ablaufprozesse 
  • Erstellung von Checklisten, Arbeits- und Betriebsanweisungen 
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen 
  • Dokumentenerstellung 
  • Unterstützung Ihrer Verantwortlichen bei Behördenkontakten

Widmen Sie sich als Unternehmer mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den originären Aufgaben in Ihrem Unternehmen und sparen Sie Zeit, wenn sich das Expertenteam der Buhck Umweltberatung mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Praxiserfahrung aus zahlreichen Betrieben um den sicheren Umgang mit Ihrem Gefahrgut kümmert. Sachverhalte und Fragen können wegen ständiger Verfügbarkeit schnell geklärt werden! Wir sehen uns als qualifizierte Vertrauenspersonen des Unternehmers. Setzen Sie auf die praxiserprobte Analyse und Bewertung von Betriebsabläufen mit den Augen eines Externen!

Dann schreiben Sie uns gern eine Email oder rufen Sie uns an (Tel.: 040 720066853).
Wir vereinbaren gern einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen.