BETRIEBSBEAUFTRAGTER FÜR GEFAHRGUT

Betriebsbeauftragte

Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist bzw. ihm Verantwortlichkeiten als Beteiligter nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich als Berater bestellen.

Pflichten im Gefahrgutrecht hat nicht nur das befördernde Unternehmen zu erfüllen, sondern auch solche Unternehmen, die an der Verpackung sowie an der Ver- und Entladung von Gefahrgütern beteiligt sind. Bereits die Beauftragung einer Beförderung fällt unter die Verantwortlichkeit des Gefahrgutrechts.

Neben Herstellern befinden sich daher Handel und Spediteure sowie andere Logistiker in der Pflicht.

Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung hat der Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben innerhalb des Betriebs zu erfüllen: 

  •  innerbetriebliche Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  •  Anfertigung entsprechender Aufzeichnungen, Aufbewahrung mindestens 5 Jahre, bei Bedarf Vorlage bei zuständigen Behörden 
  •  Beratung bei der Identifizierung und Einstufung des Gefahrgutes
  • unverzügliche Anzeige von Mängeln / Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer / Betriebsinhaber
  • Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben
  •  Sicherstellung, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
  • Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zu Gefahrgutvorschriften
  • Beratung bei der Anschaffung von neuen Beförderungsmitteln

Als Gefahrgutbeauftragte können auch externe Dienstleister für Ihr Unternehmen tätig sein. Die langjährig erfahrenen Gefahrgutbeauftragten der Buhck Umweltberatung übernehmen für Sie gern folgende Leistungen: 

  • Prüfung, ob die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen rechtlich notwendig ist
  • Funktion des externen Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße und See und Wahrnehmung aller Aufgaben nach GbV
  • Gefahrgutberatung Ihres Unternehmens oder Unterstützung Ihres internen Gefahrgutbeauftragten
  • Durchführung von Bestandsaufnahmen und Gefahrgutaudits 
  • Aufbau einer betrieblichen Gefahrgutorganisation und Analysen zur Optimierung der Ablaufprozesse 
  • Erstellung von Checklisten, Arbeits- und Betriebsanweisungen 
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen 
  • Dokumentenerstellung 
  • Unterstützung Ihrer Verantwortlichen bei Behördenkontakten

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