Gewässerschutzbeauftragter

Betriebsbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragter

Wann muss ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden?

Im Wasserhaushaltsgesetz ist eindeutig geregelt, dass jeder Gewässerbenutzer oder Einleiter ohne gesonderte Aufforderung zu der Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten verpflichtet ist, der mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten darf.

Erweitert kann diese Anforderung im Einzelfall von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

Die Buhck Umweltberatung berät und unterstützt bei den gewässerschutzrechtlichen Fragestellungen. Seit Jahrzehnten kennen wir uns mit Nebenbestimmungen, Anordnungen und den behördlichen Auflagen aus. Aber nicht nur das. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, kontrollieren die Abwasseranlagen in Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemäßen Betrieb. Wir prüfen auch, ob die durchgeführten Messungen und Analysen plausibel sind und leiten daraus für Sie Maßnahmen bei festgestellten Mängeln ab - inklusive Erstellung des Jahresberichts.

Wir haben den Durchblick durch die Vielzahl komplexer wasserrechtlicher Vorschriften, sind ständig ansprechbar. Nutzen Sie unsere jahrelange Praxis und den wertvollen Blick von außen für sich!

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