Betriebsbeauftragte
Immisionsschutzbeauftragter
Sie sind zur Bestellung verpflichtet, wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betreiben und aufgrund rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Auflagen aufgefordert wurden.
Die Qualifizierung aus eigenen Reihen kostet und kommt für Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage? Dann stehen die Experten der Buhck Umweltberatung mit ihrem Wissen und Ihrer Qualifikation für die Bestellung parat.
Wir schaffen Rechtssicherheit für Sie als Betreiber. Dafür überwachen wir für Sie die Umsetzung und die Einhaltung gesetzlicher und genehmigungsrechtlicher Anforderungen. Mit auftretenden Problemen bei der Einhaltung von Vorschriften kennen wir uns aus. Lösungsfokussiert schlagen wir Ihnen mögliche Maßnahmen vor! Wir schonen Ihre personellen Ressourcen und gewährleisten Ihnen eine Expertin bzw. einen Experten mit aktuellem Wissensstand und regelmäßiger Fortbildung.
Wir übernehmen gerne sämtliche Funktionen und Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten, sind aber auch bereit, Sie bei einzelnen von Ihnen festgelegten betriebsspezifischen Aufgaben zu unterstützen.