Schulungen und Unterweisungen

Betriebssicherheit

Schulungen und Unterweisungen

Gemäß § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) sind die Beschäftigten regelmäßig über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der von ihnen ausgeführten Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Sicherheitsunterweisungen sind ein unabdingbares Mittel des erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über gesundheitsförderndes Verhalten und Sie qualifizieren die Beschäftigten sich im Unternehmen sicher zu verhalten.

Sicherheitsunterweisungen sind mind. einmal jährlich durchzuführen. Genauso wichtig wie die Durchführung der Unterweisungen ist die Dokumentation darüber. Im Ernstfall hat der Arbeitgeber nachzuweisen, dass die jeweiligen Unterweisungen stattgefunden haben. Wie geht das anders als mit der Unterschrift der Beschäftigten. In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob sich Gefährdungen verändert haben. Sollte dies der Fall sein, so wird die Betriebsanweisung entsprechend aktualisiert und dazu wird im Ergebnis die Unterweisung angepasst.

 

Ob als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als externer Berater: gern unterstützen wir Sie auf Grundlage Ihrer Arbeitsplatzanalysen bei der Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter. Nehmen Sie dieses Anliegen, das Ihnen der Gesetzgeber vorschreibt, ernst. Es gibt nichts Wichtigeres als ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, Risiken zu minimieren und langfristig Unfälle zu vermeiden.

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir vereinbaren gern einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen.