Nachhaltigkeit und Energie
Energieaudits gem. DIN EN 16247-1
Ende April 2015 ist das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Hiervon betroffen sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU- (kleine und mittlere Unternehmen) Definition der EU vom 20.05.2003 fallen. Als nicht KMU gelten demnach Unternehmen, die
≥ 250 Mitarbeiter oder
> 50 Mio. Jahresumsatz oder
> 43 Mio. Jahresbilanzsumme
haben.
Achtung: bei der Berechnung müssen auch die Beziehungen von verbundenen und Partnerunternehmen berücksichtigt werden.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Unternehmen aus der Handels- und Dienstleistungsbranche oder um produzierendes Gewerbe handelt und wie energieintensiv das Unternehmen ist.
Alle Nicht-KMU müssen entweder
- ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen oder
- ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder EMAS) einführen, zertifizieren lassen und weiterführen.
Die Frist zur Durchführung des ersten Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist am 05. Dezember 2015 verstrichen. Es muss alle 4 Jahre wiederholt werden.
Unternehmen die der neuen Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird stichprobenartige Kontrollen durchführen und etwaige Verstöße ahnden.
Nicht-KMU sollten sich schnellstmöglich mit der neuen Verpflichtung auseinandersetzen.
Die Buhck Umweltberatung bietet Ihnen umfangreiche Dienstleistungen, von der Vorbereitung bis hin zur Auditierung und Zertifizierung. Werden Sie mit unserer Hilfe rechtzeitig aktiv und schaffen Sie somit Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.