Presse & Veranstaltungen

Buhck Umweltberatung

Bundesrat beschließt Mantelverordnung final

Endlich ist es soweit, die sog. Mantelverordnung wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Damit ist das nunmehr über 15-jährige Tauziehen um eine bundeseinheitliche Verwertung von mineralischen Baustoffen beendet. Mit einer Verkündung durch den Gesetzgeber ist nach der Sommerpause 2021 zu rechnen.

Bis zuletzt war der größte Streitpunkt eine von der Bauindustrie aufgrund strengerer Verfüllvorschriften für mineralische Bauabfälle befürchtete Mengenverschiebung in Richtung Deponierung. Bundesbauminister Horst Seehofer erzwang innerhalb der Bundesregierung letztlich die nachträgliche Ergänzung einer sog. „Länderöffnungsklausel“, gefordert v.a. auch vom Bundesland Bayern, die weniger strenge Verfüllregelungen im Einzelfall zulässt. Der Bundesrat stimmte der Verordnung mit diesem umstrittenen Zusatz zu, obwohl sich sein federführender Umweltausschuss klar dagegen positioniert hatte. Bei einer Nichteinigung im Bundesrat wäre ein Scheitern der kompletten Verordnung unausweichlich gewesen.

Ziel der Verordnung sind die Stärkung des Recyclings, die Schonung von Ressourcen sowie der Schutz von Boden und Grundwasser durch die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Konkret soll anfallender Bauschutt weniger beseitigt sondern stattdessen als Ersatzbaustoff für technische Bauwerke verwendet werden. Der Einsatz von Recycling-Baustoffen wird erstmalig auf eine bundesweit einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt, auch für Verfüllung von Aushubböden in Gruben werden mit der neuen BBodSchV erstmals einheitliche nationale Rechtsnormen geschaffen.

Die letztendliche Einigung zum Thema Mantelverordnung ist ein richtungsweisender Schritt, hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Baubranche, auch wenn er mit vielen Kompromissen der Beteiligten erkauft werden musste.

Die zweijährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten im Sommer 2023 ermöglicht es allen betroffenen Unternehmen, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Eine Evaluierung der Verordnung 2025 soll die Auswirkungen beurteilen und ggf. Änderungsbedarf aufzeigen.

Falls Sie Fragen zur Mantelverordnung und ihren potentiellen Auswirkungen auf die Praxis haben, können sie sich gern an Frau Dr. Zschocke wenden unter der 040-720066877 oder per Mail.