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Buhck Umweltberatung

Novelle der TA Luft

Die Neufassung der TA Luft ist am 14.09.2021 veröffentlicht worden und wird am 01.12.2021 in Kraft treten.

Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierin werden immissionsschutzrechtliche Anforderungen aus dem BImSchG inhaltlich ausgestaltet und der aktuell verlangte Stand der Technik definiert. Dabei geht es vor allem um Vorgaben im Bereich der Luftreinhaltung. Insbesondere enthält die TA Luft daher Grenzwerte für Immissionen und Emissionen und legt Verfahren zu deren Ermittlung fest.

Den zuständigen Behörden werden damit unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften bundeseinheitliche Vorgaben für die Beurteilung von Luftverunreinigungen, insbesondere aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, an die Hand gegeben.

Denn Ziel das der TA Luft ist es, Luftschadstoffe aus genehmigungsbedürftigen (und teilweise auch aus nichtgenehmigungsbedürftigen - dann meist kleineren) Anlagen zu verringern.

Warum war eine Novellierung notwendig?

Die letzte Version galt seit 2002, die heutige Fassung ist eine Anpassung an den fortgeschrittenen Stand der Technik. Viele Änderungen sind EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden. 

Ein wichtiger Bestandteil der Novelle der TA Luft setzt demnach europäische Vorgaben um. Dabei geht es insbesondere um die Anpassung und Ergänzung zahlreicher Grenzwerte an die Anforderungen zu den Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken (BVT). Ferner wurden die Vorgaben der sog. CLP-Verordnung in die TA Luft aufgenommen. Neu ist auch die Eingliederung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in die TA Luft, die bisher als eigenständige Verwaltungsvorschrift der Länder geregelt war.

Geltungsbereich

Als Verwaltungsvorschrift gilt die TA Luft zunächst nur für Behörden. Jedoch sind die Anlagenbetreiber über die Genehmigungsverfahren oder auch durch nachträgliche Anordnungen der Behörden betroffen. Betroffen sind daher alle von für nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen in beispielsweise folgenden Bereichen: Behandlung und Verwertung von Abfällen, Industrie, Erzeugung von Metallen und Baustoffen und auch Tierhaltung. Die Novellierung der TA Luft 2021 weitet jedoch den Wirkungsbereich aus: Sie gilt nun auch für Anlagen, die in dieser Form noch keiner Regelung unterlagen. Dazu zählen unter anderem technische Anlagen wie beispielsweise zur Pelletherstellung, Biogasanlagen sowie Schredderanlagen.

Ausblick

Als Übergangsregelung gilt, dass Genehmigungsverfahren nach der TA Luft 2002 zu Ende zu führen sind, wenn vor Inkrafttreten der neuen TA Luft ein vollständiger Genehmigungsantrag vorliegt. Aber auch in Zukunft wird es weiterhin Anpassungsbedarf durch laufende Änderungen des Stands der Technik (und Veröffentlichung neuer BVT-Schlussfolgerungen) geben…

Falls Sie Fragen zu den potentiellen Auswirkungen der Novellierung auf Ihr Unternehmen haben, können Sie sich gerne an die Buhck Umweltberatung wenden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!