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Buhck Umweltberatung

Ökodesign-Richtlinie: Reparieren statt Wegschmeißen

In ganz Europa gelten ab 1. März 2021 neue Anforderungen hinsichtlich der leichteren Reparatur von bestimmten neuen Elektrogeräten. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der sogenannten EU-Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben.

Konkret gilt für neue Produkte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte) ab 1. März u. a. folgendes:

  • Ersatzteile müssen von den Herstellern noch lange nach dem Kauf lieferbar sein –   z. B. sieben Jahre bei Kühlgeräten und 10 Jahre bei Waschmaschinen.
  • Ersatzteile sind von den Herstellern zeitnah zu liefern – innerhalb von 15 Tagen.
  • Hersteller müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ausgetauscht werden können und ohne, dass das Gerät dauerhaft beschädigt wird.
  • Verbraucher müssen „nicht-sicherheitsrelevante“ Ersatzteile selbst kaufen können wie beispielsweise Türgriffe oder Türscharniere. „Fachlich kompetente Reparateure“ sollen auch sicherheitsrelevante Ersatzteile erwerben können.
  • Hersteller müssen Verbrauchern im Internet eine Liste mit den erhältlichen Ersatzteilen zur Verfügung stellen.
  • „Fachlich kompetenten Reparateuren“ und Verbrauchern ist ein freier Zugriff zu entsprechenden Reparaturanleitungen von den Herstellern zu gewährleisten.
  • Zudem müssen Verbraucher schon beim Kauf von den Herstelllern darüber informiert werden, welche Mängel auftreten können, ob und wie das Produkt repariert werden kann und welche Kosten dafür entstehen.

 

Darüber hinaus sollen Hersteller zukünftig das Produkt so designen, dass es am Ende der Lebensdauer mit herkömmlichen Werkzeugen auseinandergebaut werden kann. So soll das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden.

Diese Maßnahmen sind Teil der Ökodesign-Richtlinie. Diese wurde bereits 2019 von der EU-Kommission beschlossen und trat nun nach 2-jähriger Übergangsfrist am 01.03.2021 in Kraft. In Deutschland wird die Richtlinie in das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) integriert.

Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs sind im Moment noch nicht berücksichtigt. Bis Ende 2021 plant die EU-Kommission weitere Vorschriften wobei dann auch Smartphones und Ladekabel umfasst sein sollen.

Für ergänzende Auskünfte nehmen Sie gern Kontakt mit Stefan Bock auf.