Die Vorteile für Sie als Unternehmen liegen auf der Hand. Sie befassen sich mit Ihren Produkten und Dienstleistungen und wir kümmern uns mit unseren Datenschutzfachleuten um den gesetzlichen Rahmen, der Sie ruhig schlafen lässt. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen – oder beantworten Ihre Fragen umgehend telefonisch oder per E-Mail. Nutzen Sie die ständige Verfügbarkeit unserer Experten! Schnelle und fachkundige Klärung ist für uns selbstverständlich!
Jeder Betrieb benötigt Datenschutz – aber nur manche Unternehmen einen Datenschutz- beauftragten
Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen, in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Behörde zu melden. Falls Sie einen Datenschutzbeauftragten aus den Reihen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen möchten, bedenken Sie bitte folgendes: Die Prüfkriterien für die erforderliche Fachkunde sind nicht unerheblich und die fortlaufenden Schulungen sind mit hohen Kosten verbunden. Die DSGVO lässt die Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten zu. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen bildet diese Möglichkeit eine effektive und kostengünstige Lösung.
Es gilt, die Verantwortlichen und die Beschäftigten über die Pflichten nach Datenschutzrecht zu unterrichten und zu beraten. Weiterhin soll die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften überwacht werden. Der Datenschutzbeauftragte kümmert sich um die Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung, schaut, ob das Verarbeitungsverzeichnis weiterhin aktuell ist und hat die laufende Rechtsprechung zu den komplexen Vorschriften im Bereich Datenschutz für Sie im Auge. Und natürlich haben wir – als externe Datenschutzbeauftragte - das „passende Rezept“ für Ihren Betrieb für eine praktische Umsetzung der vielfältigen Anforderungen im Gepäck!
Der externe Datenschutzbeauftragte arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist somit Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde bei Fragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängen.
In einer vertraulichen Analyse und in der Betrachtung Ihrer Prozessabläufe lassen sich Handlungsfelder feststellen. Dabei soll geklärt werden, in welchem Umfang Tätigkeiten, Maßnahmen und Vorschläge zur Mängelbeseitigung entstehen. Nutzen Sie die Unterstützung der externen Fachfrau bzw. des externen Fachmanns bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen und bei der datenschutzkonformen Umsetzung neuer Projekte.
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Ihre Ansprechpartner
Robert Texter
Bereichsleiter Vertrieb und Datenschutz, Projektleiter Arbeits- und Brandschutz
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